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Anmerkung: Lediglich die
Facharztbezeichnungen "Facharzt für Plastische Chirurgie" und
"Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" sind gesetzlich
geschützt. (anerkannte 6 jährige Facharztausbildung).
Die Titel bzw. die Bezeichnung als
"Schönheitschirurg", "kosmetischer Chirurg" und "ästhetischer
Chirurg" sind gesetzlich nicht geschützt.
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